Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 20.01.2025

§1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der pattr GmbH, nachfolgend „Unternehmen“ genannt, und ihren Kunden geschlossen werden.

1.2 Das Unternehmen bietet Softwareprodukte (Standardsoftware) und Dienstleistungen im Bereich der individuellen Softwareentwicklung an.

1.3 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn das Unternehmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§2 Vertragsgegenstand

2.1 Das Unternehmen liefert Softwareprodukte oder erbringt Leistungen zur individuellen Softwareentwicklung gemäß den im jeweiligen Vertrag festgelegten Spezifikationen.

2.2 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder einer gesondert vereinbarten Leistungsbeschreibung.

2.3 Ergänzende Leistungen, wie Schulungen oder Support, können gesondert vereinbart werden.

§3 Angebot und Vertragsschluss

3.1 Die Angebote des Unternehmens sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

3.2 Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Kundenauftrags durch das Unternehmen zustande.

§4 Lieferung und Abnahme

4.1 Liefertermine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

4.2 Bei der individuellen Softwareentwicklung erfolgt nach Fertigstellung eine Abnahme durch den Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, die Abnahme unverzüglich durchzuführen. Gegenstand der Abnahme stellt immer die technisch betriebsbereite Softwarelösung ohne Inhalte dar.

4.3 Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung der Software keine schriftliche Abnahmeerklärung des Kunden und wurden keine wesentlichen Mängel gemeldet, gilt die Software als abgenommen.

4.4 Bis zum Verfügung stellen der technisch betriebsbereiten Lösung sind alle Leistungen des Unternehmens zu dem jew. Projekt als Inklusivleistungen zu verstehen, sofern das Unternehmen keinen gegensätzlichen Hinweis gibt.

Nach der technischen Bereitstellung werden Inhalte in maximal zwei Korrekturschleifen vom Unternehmen kostenfrei verbessert. Alle darüber hinaus erfolgenden Korrekturen, Regeltermine und Leistungen des Unternehmens sind kostenpflichtig.

§5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Vergütung richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Preis. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart oder ausgewiesen ist.

5.3 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist das Unternehmen berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.

5.4 Die Implementierungskosten (einmalige im Angebot ausgewiesene Kosten) werden zu 50 % bei Auftragserteilung und zu 50 % nach Abnahme fällig, sofern im Angebot nicht anders vereinbart.

5.5 Für laufende Kosten behält sich das Unternehmen vor, jährlich Preisanpassungen in Höhe der jährlichen Inflation (statistisches Bundesamt) vorzunehmen. Weiterhin behält sich das Unternehmen vor, Preise für Produkte z.B. aufgrund von Erweiterungen am Leistungsumfang anzupassen.

5.6 Alle Angebotspositionen mit einer Preisangabe in "PT" (Personentagen) sind Aufwandsschätzungen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Bei Überschreitung der Schätzung erfolgt eine vorherige Information inkl. Schätzung zur voraussichtlichen Überschreitung. Dem Kunden bleibt überlassen bei Überschreitung der Schätzung die Weiterentwicklung des Auftrages abzubrechen. Ein Anspruch auf Rückerstattung / fertige Leistung besteht dann nicht.

5.7 Leistungen, die nach Aufwand abgerechnet werden, werden grundsätzlich in 15-Minuten Inkrementen abgerechnet.

§6 Reisekosten

6.1 Sofern im Rahmen der Vertragsdurchführung Reisen oder Vor-Ort-Termine beim Kunden erforderlich sind, werden die dadurch entstehenden Reisekosten und Spesen zusätzlich zur vereinbarten Vergütung in Rechnung gestellt. Der Kunde wird zuvor darauf hingewiesen. Erfolgt kein Hinweis, werden keine Reisekosten in Rechnung gestellt.

6.2 Reisekosten umfassen insbesondere Fahrtkosten (z. B. Kilometerpauschale, Bahn- / Flugtickets), Übernachtung und Verpflegung gem. den jeweils geltenden steuerlichen Richtlinien.

6.3 Vor Reiseantritt wird das Unternehmen den Kunden über die voraussichtlichen Reisekosten informieren und dessen Zustimmung einholen, sofern keine anderweitige Regelung vereinbart wurde.

6.4 Die Abrechnung der Reisekosten erfolgt transparent und auf Basis der vorgelegten Nachweise.

6.5 Sollten Vor-Ort-Termine vom Kunden abgesagt oder verschoben werden, trägt der Kunde die bis zur Absage entstandenen Reisekosten, sofern die Absage nicht mindestens 48 Stunden im Voraus erfolgt ist. Entstehen der pattr durch nicht stornierbare Buchungen Kosten, so trägt diese der Kunde.

§7 Nutzungsrechte

7.1 Das Unternehmen räumt dem Kunden für Standardsoftware ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde.

7.2 Für individuell entwickelte Software erhält der Kunde ein einfaches oder exklusives Nutzungsrecht, je nach vertraglicher Vereinbarung.

7.3 Der Quellcode wird nur übergeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Art und Umfang der Nutzungsrechte werden gesondert vereinbart.

7.4. Sollte das Unternehmen den Betrieb ohne Rechtsnachfolger, Verkauf oder Betriebsübergang vollständig aufgeben, erhält der Auftragnehmer die Möglichkeit, den Quellcode zu einem angemessenen Preis zu erwerben. Der gewerbliche Weiterverkauf des Quellcodes ist grundsätzlich untersagt.

§8 Mängelhaftung

8.1 Das Unternehmen gewährleistet, dass die gelieferte Software bei Übergabe im Wesentlichen den vereinbarten Spezifikationen entspricht.

8.2 Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen.

8.3 Das Unternehmen wird nach seiner Wahl Mängel durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beheben.

§9 Haftungsbeschränkung

9.1 Das Unternehmen haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

9.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet das Unternehmen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.

9.3 Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.

§10 Vertraulichkeit und Datenschutz

10.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben.

10.2 Das Unternehmen verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze zu verarbeiten.

§11 Vertragslaufzeit und Kündigung

11.1 Die Laufzeit von Verträgen ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung.

11.2 Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11.3. Die Vertragslaufzeit beginnt sofern nicht anders vereinbart ab

Bereitstellung der betriebsbereiten Lösung und beträgt 12 Monate mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich dieser um 12 Monate.

§12 Service- und Reaktionszeiten

12.1 Sofern nicht durch eine Zusatzvereinbarung (SLA) vereinbart, ist das Unternehmen zu üblichen Bürozeiten Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr erreichbar. Primäre Kommunikationsmittel sind E-Mail und Ticketportal des Unternehmens.

12.2 Eine Fehlerbehebung erfolgt ohne anderslautende Vereinbarung schnellstmöglich nach Bekanntwerden ohne näher benannte Frist.

§13 Schlussbestimmungen

13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Unternehmens.

13.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.