§14a einfach gelöst.


Mit unserer §14a Softwarelösung erfasst du schnell und sicher Daten deiner Einspeiser und kannst diese spielend exportieren. Natürlich im Look & Feel deiner Marke.

Unsere pattr-Lösung


Zeit sparen durch unsere digitale Lösung

Die pattr GmbH bietet Netzbetreibern eine komfortable White Label Online-Strecke für die Anmeldung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Diese digitale Lösung erleichtert den Registrierungsprozess erheblich, spart Zeit und Ressourcen und sorgt für einen reibungslosen Betrieb nach den Vorgaben des §14a.

Mit der neuen Regelung sind Netzbetreiber verpflichtet, Anschlüsse für steuerbare Verbrauchseinrichtungen zu ermöglichen. Die Online-Anmeldung stellt sicher, dass Netzbetreiber schnell, gesetzeskonform handeln und die Energiewende aktiv unterstützen können.

An deine Marke angepasst

  • Farben, Logos, Favicons sowie E-Mail-Templates können von eigenständig an dein Corporate Design angepasst werden, sodass Netznutzer keinen Medienbruch spüren und durchgehend in einer konsistenten Markenwelt agieren.
  • Durch unsere vorkonfigurierten Module kannst du als Netzbetreiber die Lösung schnell in deine bestehende Webseite integrieren oder als eigenständiges Portal betreiben.
  • Die intuitive und moderne Benutzeroberfläche ermöglicht eine einfache Bedienung sowohl für Netzbetreiber als auch für Hausbesitzer. Dies führt zu Reduzierung von Supportanfragen und einer schnelleren Abwicklung des Anmeldungsprozesses.

Zusammengefasst! §14a des EnWG

  • Netzbetreiber dürfen den Anschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Ladestationen oder Stromspeichern nicht mehr ablehnen. Dies bedeutet für Hausbesitzer mehr Planungssicherheit beim Ausbau moderner Energiequellen
  • Hausbesitzer profitieren von reduzierten Netzentgelten, wenn sie solche steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nutzen. Das kann zu jährlichen Einsparungen führen, insbesondere bei Neuanlagen ab dem 1. Januar 2024
  • Steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder Wärmepumpen können bei Netzüberlastung abgeregelt werden, jedoch nicht komplett abgeschaltet. Eine Mindestleistung von 4,2 kW ist weiterhin garantiert, was die Versorgungssicherheit auch in Engpasszeiten sichert

Interesse geweckt?

Dann gleich Kontakt aufnehmen und in die Energiewirtschaft 4.0 starten!